Dienstag, 5. April 2011

Entwicklung der städtischen Selbstverwaltung vom 11. Jh. bis zum 14. Jh.

bis ca. 11. Jahrhundert:
Der Stadtherr ist der oberste Herr und verwaltet die Stadt. Zu seiner Hilfe setzt er Burggrafen, Vögte und weitere Beamte ein, die die Stadt in seinem Namen mitverwalten. Die restlichen Bewohner wie z.B. Knechte, Lehrlinge, Handwerksmeister usw. hatten keine politischen Mitspracherechte.


ab ca. 12. Jahrhundert:
Alle Stadtbewohner, bis auf die Patrizier, hatten immer noch kein Wahlrecht und konnten auch nicht gewählt werden. Die Patrizier jedoch wählten Ratsherren, die wiederum einen Bürgermeister. Ratsherren und Bürgermeister entschieden über alles (Steuer, Gericht, Zoll usw.). Nach einer Auseinandersetzung mit dem Stadtherrn, durfte sich die Stadt selbst verwalten.


seit dem 14. Jahrhundert:
Nur die Patrizier und Zunftmitglieder durften wählen. Einige von ihnen wurden zu Ratsherren bestimmt. Diese wählten wieder einen Bürgermeister.
Wie im 12. Jahrhundert entschiden auch hier die Ratsherren sowie der Bürgermeister über Steuer, Polizei, Zoll, usw.
Alle anderen Stadtmitglieder waren nicht wahlberechtigt, da die Ämter alle ehrenamtlich (ohne Geld) verrichtet wurden. Dafür musste man ein Vermögen haben.
Nach den Zunftkämpfen wurde die Selbstverwaltung eingeführt.

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